Gaskontrolle

Wir sind zertifizierter Betrieb für Flüssiggaskontrollen.

Die Kontrollen der Flüssiggasanlagen sind alle drei Jahre zu wiederholen.

Wir sind zertifizierter Kontrolleur CSV (Camping, Schiff & Veranstaltungen).

Informationen zur Flüssiggaskontrolle

Wir bitten Sie vor der Kontrolle folgende Vorbereitungen zu treffen:

  • Halten Sie die Fahrzeugpapiere, Bedienungsanleitungen von zu prüfenden Gasgeräten und Prüfdokumente von früheren Kontrollen bereit.
  • Sind alle Gasgeräte zugänglich und können sie gestartet werden (Rechaud, Boiler, Batterien Zünder, Heizung, Kühlschrank, Backofen usw.)? Ansonsten werden die Gasgeräte nicht kontrolliert.
  • Sind die Gasgeräte sauber? Nach dem Entfernen von Abdeckungen (Heizung) wird eine Grundsauberkeit verlangt. Verschmutzte Gasgeräte können in ihrer Funktion beeinträchtigt sein und müssen gereinigt werden. Dieser Mehraufwand wird verrechnet!
  • Ist noch genügend Gas/Druck in den Gasflaschen? Ohne angeschlossene Gasflasche kann die Kontrolle nicht durchgeführt werden.
  • Ist der Boiler mit Wasser gefüllt? Der/Die Boiler/Heizung kann nur mit Wasser gestartet werden.

Bei Vertretung durch eine andere beauftragte Person sind die Information an diese Kontaktpersonen weiter zu geben.

In den Kosten sind folgende Arbeiten integriert:

  • Kontrolle der Dichtheit des gesamten Gassystem
  • Kontrolle aller Gas-Geräte auf Funktion
  • Kontrolle der Druckregulierung (Druckregulierventil)
  • Kontrollbescheinigung inklusive Flüssiggas-Vignette

Mehraufwand für die Bereitstellung und oder wegräumen von Material für die

Inbetriebnahme der Anlage wird in Rechnung gestellt.

Die Kontrollen der Flüssiggasanlagen sind alle drei Jahre zu wiederholen.

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